Mit den Wahlpflichtgegenständen (WPG) setzen alle Schüler/innen in der 6., 7. und 8. Klasse Bildungsschwerpunkte, die ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechen. Diese WPG sind alternative Pflichtgegenstände im Ausmaß von insgesamt sechs Wochenstunden und bedeuten keine zusätzliche Stundenbelastung.

1. Wahlpflichtgegenstände (WPG)

  1. Zusätzliche WPG: 2 oder 3 Jahre ab 6. Klasse, aufbauend
    Informatik, Spanisch, Italienisch, Französisch, Russisch, Tschechisch;
    Musikerziehung, Bildnerische Erziehung (Fortsetzung des vom Schüler nicht gewählten Pflichtgegenstands 7.+ 8. Klasse)

  2. Vertiefende WPG (zur Vertiefung und Erweiterung besuchter Pflichtgegenstände): 1 oder 2 Jahre, nicht aufbauend.
    Kurse zu allen Fächern der Stundentafel der Oberstufe.
    • Für die 6. Klasse kann nur ein WPG gewählt werden.
    • In einem Jahr dürfen höchstens zwei WPG besucht werden. Angeraten wird je ein WPG pro Jahr.

2. Grundsätze für die Gruppenbildung

Eine gewisse Anzahl an Schüler/innen ist notwendig, um Gruppen eröffnen zu können. Eine eventuelle Weiterführung ist dann unter Umständen auch mit weniger Schüler/innen möglich.
Auch eine klassenübergreifende und jahrgangsübergreifende Bildung von Gruppen ist möglich.

3. Anmeldung zu den Wahlpflichtgegenständen

Im Jänner erfolgt eine Vorerhebung. Gibt es für ein WPG Anmeldungen, die in Summe für eine Eröffnung nicht ausreichen, werden die betreffenden Schüler/innen informiert; sie erhalten die Möglichkeit, sich für einen anderen Gegenstand anzumelden.
Die definitive Anmeldung zu den WPG für das kommende Schuljahr (mit Unterschrift der Eltern) erfolgt am Beginn des 2. Semesters, um eine sinnvolle Planung zu ermöglichen.
Eine Änderung der Wahl ist nach der definitiven Anmeldung vom Schüler / von der Schülerin aus nicht mehr möglich. Sollte jedoch zu Schuljahresbeginn ein neuer Kurs durch ein Absinken der Schülerzahl (wegen des Ausfalls von angemeldeten Schüler/innen) doch nicht zustande kommen, müssten die dann betroffenen Schüler/innen eine neue Wahl treffen. Begonnene mehrjährige Kurse werden auch mit weniger Schüler/innen weitergeführt.

4. Für besonders interessierte Schüler/innen: Überbuchung

Es gibt Schüler/innen, die WPG über das ihnen vorgeschriebene Ausmaß hinaus besuchen wollen. Dies ist grundsätzlich als "Überbucher" möglich. Es ist zu beachten, dass solche Überbucher keine Eröffnung eines weiteren Kurses bewirken können und dass dadurch keine Gruppe mit mehr als 15 Schülern entstehen darf. Für die betreffenden Schüler/innen ist ein so gewählter WPG ein Freigegenstand, was bereits bei der Anmeldung bekannt gegeben werden muss. Ein Recht auf Überbuchung besteht nicht. Ob sie möglich ist, hängt auch vom Stundenplan ab.

5. Beurteilung

WPG sind alternative Pflichtgegenstände und werden daher hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Aufsteigen, für Wiederholungsprüfungen und für das Wiederholen von Klassen wie Pflichtgegenstände behandelt. Es gibt in den WPG Prüfungen und Hausübungen, allerdings keine Schularbeiten.

6. WPG und mündliche Reifeprüfung

Als eigenständige Maturafächer für die mündliche Reifeprüfung können dreijährige zusätzliche WPG (Fremdsprache, Informatik), zusätzliche WPG ME/BE (mit Pflichtfach) und zweijährige WPG gewählt werden. Entscheidend ist die Anzahl der Wochenstunden: bei 2 Fächern mindestens 10, bei 3 mindestens 15.
Nur in Ausnahmefällen ist die Wahl eines einjährigen vertiefenden WPG in Kombination mit dem entsprechenden Pflichtgegenstand möglich.

7. Noch Fragen?

Für weitere Informationen stehen Direktion und Administration, die Klassenvorstände und die jeweiligen Fachprofessor/innen gerne zur Verfügung.

8. Aktuelles WPG-Angebot

Das Verzeichnis des aktuellen Angebosts finden Sie hier: