Unser alltägliches Zusammenleben als Schulgemeinschaft ist aus rechtlicher Sicht in folgenden Dokumenten festgelegt:
- Schulunterrichtsgesetz §§ 43 - 50
- Verordnung des BMUKK die Schulordnung betreffend
- Schulordnung der Schulen des Schulvereins der Kreuzschwestern
- Hausordnung des Gymnasiums Ort